Die Festmacherleinen werden vom Nutzer gestellt, müssen angemessen bemessen und ausreichend geschützt sein, um Schäden oder Abnutzung an den Stegen zu vermeiden. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung und haftet für Schäden jeder Art, die durch fehlerhaftes Festmachen entstehen.
ANKERN VERBOTEN
Festmacherleinen und Knoten
Die Festmacherleinen werden vom Nutzer gestellt, müssen angemessen bemessen und korrekt an den vorgesehenen Klampen befestigt sein.